Allgemeine Geschäftsbedingungen

über die Anmietung einer Ferienunterkunft

Ferienunterkunft / Vermieter

Bio Ferienwohnungen im Lieblingsort 1868

Johannes Nigg

Ludwigstraße 15, 82467 Garmisch-Partenkirchen


Für die Nutzung der oben genannten Ferienunterkunft gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:



1.  GELTUNGSBEREICH

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkunft zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.



2.  BUCHUNG

Die Buchung der Ferienunterkunft kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche dem Gast im Anschluss an die Online-Buchung übermittelt wird. Die Buchungsbestätigung erhalten auch Gäste, die auf anderem Wege (telefonisch, Direktanfrage etc.) gebucht haben. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Buchung somit rechtskräftig. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, akzeptiert. Die Hausordnung ist alternativ einsehbar auf folgender Seite: www.bioferienwohnung-gapa.de



3.   AUFENTHALT

Die Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen der Wohnung die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die Heizkörper zurückgedreht sind. Sämtlicher Müll ist über die hauseigene Sammelstelle (Schuppen im Parkplatzbereich) zu entsorgen. Eigene Lebensmittel werden vom Gast mitgenommen. Schäden sind dem Vermieter  zu melden und gegebenenfalls der eigenen Haftpflichtversicherung zu melden. 


Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Sollten die Ferienunterkunft mehr Personen als vereinbart nutzen, ist für diese ein gesondertes Entgelt in Höhe von mindestens 49 Euro pro Person zu zahlen und die Person(en) unverzüglich an den Vermieter zu melden. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt. 


Während des Aufenthaltes gilt die dem Gast zur Kenntnisnahme zugesendete Hausordnung. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.



4.  ZAHLUNG

1.    Sofern im Vertrag eine Anzahlung vereinbart ist, ist diese in der vereinbarten Höhe innerhalb von sechs Tagen nach Buchung zur Zahlung fällig. Nach de erfolgten Anzahlung ist spätestens drei Wochen vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Wenn der Mieter mit der Zahlung um mehr als sechs Tage in Verzug gerät, kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und die reservierte Wohnung/Wohnungen in dem Zeitraum anderweitig vermieten. 

2.    Der Buchungspreis enthält dem zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Steuersatz. Es sind nicht enthalten: lokale Abgaben wie die Kurtaxe (umgangssprachlich auch als „Citytax“ bekannt) nach den jeweiligen kommunalrechtlichen Vorgaben. Diese sind vom Mieter selbst geschuldet. Der Vermieter kassiert diese Gebühr und führt sie an den Markt Garmisch-Partenkirchen ab. Die Gebühr mit Stand 12.11.24 ist: 3 € je Person ab 16 Jahren/Nacht. 1€ für Kinder ab 6 Jahren/Nacht. Änderungen dieser Gebühr sind möglich und finden Sie auf der Seites des Marktes unter „Kurtaxe“. 

3.    Eine Kaution als Sicherheit für Einrichtung und Ausstattung ist dann fällig, sofern diese im Vertrag vereinbart ist. Diese ist dann spätesten zu Beginn des Aufenthaltes an den Vermieter zu leisten. Nach ordnungsgemäßer Übergabe zu Ende des Aufenthaltes, wird die Kaution an den Mieter zurückgezahlt. Dies erfolgt unverzinst. 



5.  RÜCKTRITT – STORNIERUNG – KÜNDIGUNG 

1.    Tritt der Mieter vom Vertrag zurück (Stornierung) gelten folgende Konditionen: 

Bei einer Stornierung von sechs Wochen oder früher, fallen keine Stornierungsgebühren an. Wenn per Kreditkarte bezahlt wurde, kann eine Zahlungsgebühr anfallen. Tritt der Mieter unterhalb sechs Wochen vor Anreise zurück (Stornierung), hat der Mieter 80% des Mietpreises zu leisten. 

Der Vermieter wird die Wohnung erneut zur Vermietung anbieten und sich bemühen, den Schaden zu verringern. 


2.    Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen

Bei einer Stornierung/Kündigung gilt der Tag des Zugangs beim Vermieter. Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. 

3.    Bei einem Abbruch des Aufenthaltes, bleibt der Mieter zur Bezahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. 

Wir weisen darauf hin, dass der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (zum Beispiel wegen Krankheit) sinnvoll sein kann. 


Der Vermieter kann die gebuchte Leistung ohne Angabe von Gründen bis sechs Wochen vor Anreise stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Gast dann in voller Höhe zurückerstattet. Auch eine spätere Aufhebung des Vertrags ist im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich machen, zulässig. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.



6.  HAFTUNG

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung (und auch Wlan) sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. 


Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes. Schäden sind dem Gastgeber unverzüglich mitzuteilen und gegebenenfalls der eigenen Haftptlichtversicherung zu melden. Zudem wird beim Verlust der Schlüssel für die Ferienunterkunft eine Gebühr in Höhe von 38 Euro fällig.



7.  SCHRIFTFORM

Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen.



8.  SALVATORISCHE KLAUSEL

1.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

2.    Alle Texte und Bilder sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und dienen einer realistischen Darstellung. Möbel und sonstige Einrichtungen enkönnen sich bei Neuanschaffung ändern. Der Vermieter behält sich vor, hier gleichwertige Änderungen vorzunehmen.  Eine vollständige Übereinstimmung mit der jeweiligen gemieteten Unterkunft kann nicht gewährleistet werden. 

3.    Gültigkeit hat deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters, soweit zulässig.